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Pflegepaket einfach beantragen!  Wir zeigen Ihnen wie

  • wenn bei Ihnen der Pflegegrad 1, 2, 3, 4 oder 5 vorliegt und
  • Sie zu Hause von mindestens einer Privatperson gepflegt werden

    dann stehen Ihnen monatlich 40,00 Euro zur Beschaffung von Pflegehilfsmitteln gesetzlich zu.

Einfach dem Ablauf unten folgen

 

Download-Dokumente: Paketübersicht mit Produktbeschreibungen & Antrag

Informieren Sie sich über Ihre Möglichkeiten

Informieren Sie sich hier über Ihren gesetzlichen Anspruch und ob Ihnen Pflegehilfsmittel im Wert von 40,00 EUR im Monat zustehen. Lesen Sie weiter unten, welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, um ein Pflegepaket zu erhalten. Sollten Sie sich nicht sicher sein, informiert Sie das rahm Fachpersonal gerne unter 0 22 41 / 908-230.

Auswahl des Pakets

Wir haben für Sie 3 verschiedene Pflegepakete zusammengestellt. Wählen Sie eins davon, nach Ihren individuellen Bedürfnissen, aus.
Eine Paketübersicht mit Produktbeschreibungen finden Sie hier.

Antrag ausdrucken und ausfüllen

Laden Sie den Antrag im PDF-Format herunter und drucken Sie ihn aus. Bitte achten Sie dabei darauf, dass jedem Paket ein individueller Antrag beigefügt ist. Dieser ist soweit für Sie ausgefüllt, Sie müssen nur noch Ihre Anschrift und Krankenversicherung eintragen sowie den Antrag unterschreiben.

Hier finden Sie den Antrag.

Antrag an rahm

Den vollständig ausgefüllten Antrag senden Sie einfach per Fax, eMail oder Post an uns. (Jedem Antrag ist eine Kuvertvorlage beigefügt, welches Sie ausdrucken und den Antrag kostenlos zu uns schicken können)

Post:
rahm Zentrum für Gesundheit GmbH
Camp-Spich-Straße 27-35
53842 Troisdorf-Spich

Fax:
0 22 41 / 908-268

als Scan per Mail:
info@rahm.de

Prüfung Ihres Antrags und Zusammenstellung des Pakets

Wir reichen nicht nur Ihren Antrag auf Kostenübernahme bei der zuständigen Pflegekasse ein, sondern übernehmen auch die komplette Abwicklung für Sie.

Zustellung Ihres Pakets

Nach der Bewilligung durch die Pflegekasse erhalten Sie Ihr erstes kostenloses Pflegepaket mit Ihren Wunsch-Pflegehilfsmittel im Wert von 40,00 EUR.
 Wir rechnen den Betrag für Sie mit der zuständigen Pflegekasse ab. Es entstehen Ihnen keinerlei Kosten, auch nicht im Falle einer Ablehnung Ihres Antrages. Für die Verpackung der Ware sowie den Versand entstehen für Sie – genau wie für das Pflegepaket – keinerlei Kosten.

Infos zum gesetzlichen Anspruch

Der Anspruch auf Pflegehilfsmittel im Wert von 40,00 EUR pro Monat ist gesetzlich im Sozialgesetzbuch geregelt, denn nach § 78 Absatz 1 in Verbindung mit § 40 Absatz 2 SGB XI besteht unter bestimmten Voraussetzungen ein gesetzlicher Anspruch auf Pflegehilfsmittel im Wert von 40,00 EUR im Monat. Sie benötigen kein Rezept und die Kosten werden monatlich bis zu einer Höhe von 40,00 EUR von der zuständigen Pflegekasse übernommen.

Sie müssen nur das Antragsformular ausfüllen, den Rest übernehmen wir von rahm kostenlos für Sie. Wir reichen Ihren Antrag auf Kostenübernahme bei der zuständigen Pflegekasse ein. Im Falle einer Bewilligung erhalten Sie direkt Ihr erstes kostenloses Pflegepaket von rahm.

Die Bewilligung gilt meist für unbestimmte Zeit oder zumindest für ein Jahr. Wir weisen Sie frühzeitig darauf hin, wenn Sie erneut einen Antrag auf Pflegehilfsmittel stellen müssen.

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um Pflegehilfsmittel im Wert von 40,00 € zu erhalten?

Zwei Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

  • Bei Ihnen liegt ein Pflegegrad 1, 2, 3, 4 oder 5 vor.
  • Sie werden zu Hause oder in einer Wohngemeinschaft von einer Privatperson gepflegt.
    Auch wenn Sie von einer Privatperson und einem Pflegedienst gepflegt werden, besitzen Sie diesen Anspruch. Kein Anspruch besteht, wenn Sie in stationären Pflegeeinrichtungen wie einem Altenheim gepflegt werden.