Sie möchten sich trotz Bewegungseinschränkung wieder frei im Alltag bewegen und Ihre eigenen Wege gehen? Die zertifizierten E-Scooter für den öffentlichen Nahverkehr machen Fahrten zur Familie oder Ausflüge in die Stadt wieder möglich. Ein Stück mehr Lebensqualität. Ein Stück mehr Unabhängigkeit.

Richtig Fahren mit E-Scootern im ÖPNV

Sobald sich der Bus der Haltestelle nähert, geben Sie ein klares Handzeichen, dass Sie gerne mit dem Bus mitfahren möchten. Steht der Bus, sänkt der Busfahrer den Bus und lässt die Transportrampe runter. So kann der E-Scooter Fahrer ganz bequem in den Bus fahren. Wichtig ist hierbei, dass der Fahrer rückwärts über die Rampe in den Bus fährt, da er sich nur so auf die richtige Position auf dem Aufstellplatz stellen kann. Sobald der E-Scooter steht, muss die Feststellbremse angezogen werden. Die Durchgänge sowie die Ein-/ Ausstiege müssen freigehalten werden.

Für alle Fahrgäste, auch Mobilitätsbeeinträchtige gilt die Eigensicherung während der Fahrten im ÖPNV. Daher sollte sich während der gesamten Fahrt an den Haltestangen festgehalten werden und Gegenstände sicher verstaut werden. Der E-Scooter gilt in diesem Fall als ein Gegenstand.

Vor der Zielhaltestelle sollte der Haltewunschknopf mit dem Rollstuhl-Symbol gedrückt werden. So weiß der Busfahrer genau, dass er bei der nächsten Haltestelle anhalten soll. Am Ziel angekommen, wird die Feststellbremse des E-Scooters gelöst. Anschließend kann vorwärts über die Rampe aus dem Bus gefahren werden.

Persönliche Anforderungen für die Mitnahme mit E-Scootern im ÖPNV

  • Der E-Scooter–Nutzer muss im Besitz eines Schwerbehinderten–Ausweises mit Merkzeichen „G“ oder „aG“ sein
  • Nachrangig genügt auch eine Kostenübernahme des E-Scooters durch die Krankenkasse. Eine ärztliche Bescheinigung reicht hingegen nicht aus
  • Die motorischen und kognitiven Fähigkeiten des Nutzers müssen genügen, den E-Scooter sicher und ohne Gefahr für sich und andere zu beherrschen und in einem vertretbaren Zeitrahmen (ca. 30 sec) in das Fahrzeug ein- und auszufahren.

Piktogramm für E-Scooter und ÖPNV

Nach Prüfung aller Anforderungen durch rahm als Hersteller muss der E-Scooter mit folgenden Pikogramm gekennzeichnet werden. Somit wird die Fahrtauglichkeit für den ÖPVN bestätigt. Busse, die diese Voraussetzungen erfüllen, einen E-Scooter mitzunehmen, sollten ebenfalls mit einem entsprechenden Symbol gekennzeichnet werden.

Weitere Informationen und ein Beispiel Video zum richtigen Umgang mit E-Scootern im ÖPNV finden Sie hier.

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